Private Musiklehrer Institute Ostbayern

Einstieg&Gebühren

Eine Anmeldung ist zu jedem Termin möglich. Sie - oder Ihr Kind - können jederzeit mit dem Musikunterricht beginnen.

Infos: Mo.-Fr. von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter Tel.0941/565353 oder Sie senden eine Email an info@pmio.de

Informationen zum Musikunterricht an allen Zweigstellen der PMIO erhalten Sie ebenfalls über die Hauptstelle in Regensburg. Die Hauptstelle in Regensburg koordiniert Ihre Musikausbildung an allen Zweigstellen der PMIO.

Von Anfang an können Sie den Musikunterricht befristet wählen: 1,2,3 Monate, 6 Monate oder 1 Jahr, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Kind den Weg zur Musik mit uns gehen werden.

Das bedeutet: Das Musizieren beginnen und sich alle Wege offen lassen...

Die P.M.I.O.Gebührenordnung richtet sich nach 4 Zonen:

  1. Stadt Regensburg

  2. Land (Umland und andere Ortschaften)

  3. Schierling (Förderung)

  4. Homeservice und Hausbesuche

Alle Gebühren sind Jahresgebühren. Selbstverständlich können Sie diese Jahresgebühren bequem in monatlichen Beitrags-Raten entrichten (mit einem Aufschlag von 10%). Bei Familien mit Mehrfachanmeldung werden die Gebühren ermäßigt. Ebenso gewähren die PMIO einkommensschwachen Familien auf Antrag eine Gebührenermäßigung. Dies gilt ebenso bei Studierenden und Zvildienst- wie Wehrdienstleistenden. Detaillierte Angaben zur Sozialermäßigung findet man ganz unten auf dieser Seite.

Alle nachfolgenden Unterrichtsformen und Gebühren sind Einzelbeispiele. Es können aus Platzgründen nicht alle Unterrichtsformen aufgelistet werden wie z.B.: Gruppenunterricht 45 Minuten, 90 Minuten, Einzelunterricht 2x im Monat, 1x im Monat, Sozialrabatte, Studentenrabatte, Intensivunterricht, 2 Schüler 30 Minuten/Gruppe 1x Monat, 2x Monat usw., Ensembles, Chor, Orchester, Big-Band, Jazzcombo, Keyboardband u.v.m..

Hinweis: alle unterhalb aufgelisteten Unterrichtsformen sind auch in der Form: 2 Mal im Monat möglich. Entsprechend halbieren sich die Gebühren mit einem monatlichen Aufschlag von 5,- €.

Beispiele Zone1 Stadt Regensburg

Unterrichtsform

jährlich

monatlich

Gruppe 2 Schüler 60 Min

979,- €

89,- €

Gruppe 3 Schüler 60 Min

649,- €

59,- €

Einzelunterricht 20 Min

759,- €

69,- €

Einzelunterricht 30 Min.

979,- €

89,-€

Einzelunterricht 45 Min.

1419,- €

129,- €

Musikalische Früherziehung 30 Min.

429,- €

39,- €

Music-Kids (Orientierungskurs) 45 Min.

594,- €

54,- €

Beispiele Zone 2 (alle anderen Ortschaften)

Unterrichtsform

jährlich

monatlich

Gruppe 2 Schüler 60 Min

869,- €

79,- €

Gruppe 3 Schüler 60 Min

649,- €

59,- €

Einzelunterricht 20 Min

649,- €

59,- €

Einzelunterricht 30 Min.

869,-€

79,- €

Einzelunterricht 45 Min.

1199,- €

109,- €

Musikalische Früherziehung 30 Min.

319,- €

29,- €

Music-Kids (Orientierungskurs) 45 Min.

539,- €

49,- €

Beispiele Zone 3 (Schierling mit Förderung)

Unterrichtsform

jährlich

monatlich

Gruppe 2 Schüler 60 Min

759,- €

69,- €

Gruppe 3 Schüler 60 Min

429,- €

39,- €

Einzelunterricht 20 Min

649,- €

59,- €

Einzelunterricht 30 Min.

759,- €

69,- €

Einzelunterricht 45 Min.

1089,- €

99,- €

Musikalische Früherziehung 30 Min.

319,- €

29,- €

Music-Kids (Orientierungskurs) 45 Min.

539,- €

49,- €

Die Gebühren Zone 4 (Homeservice und Hausbesuche) unterscheiden sich nur unwesentlich von Zone 2.
Lediglich ein Fahrtkostenaufschlag wird berechnet. In der Regel 5,- pro Monat.

PMIO-Lehrgänge

Unterrichtsformen

jährlich

monatlich

kiklas-Kinderklavierschule

Einzelunterricht 30 Min.

1089,- €

99,- €

Einzelunterricht 45 Min.

1419,- €

129,- €

Tschaikowsky Akademie

Einzelunterricht 30 Min.

1299,- €

119,- €

Einzelunterricht 45 Min.

1749,- €

159,- €

Klassik Hochstufe

Einzelunterricht 30 Min.

1089,- €

99,- €

Einzelunterricht 45 Min.

1419,- €

129,- €

New Rock&Jazzschool

Einzelunterricht 30 Min.

1089,- €

99,- €

Einzelunterricht 45 Min.

1419,- €

129,- €

Gesangsinstitut

Einzelunterricht 30 Min.

1113,- €

103,- €

Einzelunterricht 45 Min.

1639,- €

149,- €

Ermäßigung der Unterrichtsgebühren

Eine Ermäßigung auf die normalen Unterrichtsgebühren ist möglich als Sozialermäßigung (1), Familien- oder Geswisterermäßigung (2), Begabtenermäßigung (3) und Studentenermäßigung (4). Die Kombination verschiedener Ermäßigungen ist nicht möglich.

1) Die Sozialermäßigung wird gewährt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler, bzw. die Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf 

  • Leistungen nach dem SGB II oder

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder

  • Kinderzugschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder

  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder

  • Übernahme des Elternbeitrages für eine Tagesbetreuung hat/haben oder

  • eine sonstige finanzielle Notlage vorliegt.

Lebt eine Schülerin/Schüler nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten.

Sozialermäßigung wird nur auf schriftlichen Antrag bis zu maximal 35 % der Jahresgebühr gewährt. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise über die Anspruchsvorausetzungen beizufügen. Der Antrag ist spätestens am 01. Oktober des laufenden Schuljahres einzureichen. Wird ein Antrag nach dem 01.Oktober gestellt, so ist eine Ermäßigung erstmalig an dem Fälligkeitstermin, der auf die Antragstellung folgt, möglich.

2) Familien- und Geschwisterermäßigung

Bei mehreren Mitgliedern einer Familie werden die Unterrichtsgebühren in der Regel wie folgt ermäßigt:

  • bei zwei Mitgliedern aus einer Familie erhält das zweite Mitglied 10% Ermäßigung

  • bei drei Mitgliedern aus einer Familie erhält das zweite Mitglied 10% und das dritte 15% Ermäßigung

3) Begabtenermäßigung

Begabte Schülerinnen und Schüler, die sich z.B. auf Wettbewerbe vorbereiten, erhalten:

  • zusätzliche Unterrichtsstunden (nach Rücksprache mit der Schulleitung) zu 100 % ermäßigt

  • zusätzlichen Förderunterricht (Allg.Musiklehre/Rhythmik/Gehörbildung/Harmonielehre) zu 100% ermäßigt

4) Studentenermäßigung

Studierende erhalten nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung

  • auf alle Unterrichtsformen eine Ermäßigung von 9,5 %

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